WOHN- UND AUFENTHALTSREGELN IM FERIENZENTRUM UST-ALEUS

Bitte beachten Sie, dass diese Regeln Richtlinien für Arrangement und Unterkunft von den Gästen im UST-ALEUS sowie Richtlinien für zusätzliche Dienstleistungen des Erholungszentrums etablieren.

  1. ARRANGEMENT UND UNTERKUNFT.

1.1 Ferienzentrum UST–ALEUS: Check-In-Zeit 15:00 Uhr, Check-Out-Zeit 13:00 Uhr. Es ist Pflicht, alle Gäste beim Check-in  zu  registrieren (Gäste sollten beim Check-in ihren Pass oder einen anderen Ausweis vorlegen).

1.2. Der Besteller der Anreise kontrolliert die rechtzeitige Ankunft und Abfahrt der Gäste vom Ferienzentrum. Bei späterer Abreise   zahlt der Besteller 50 %  des Zimmerpreises.

1.3.   Kommen mehr Gäste als vom Besteller bezahlt, kann das Ferienzentrum UST-ALEUS bei Verfügbarkeit der Zimmer der angegebenen Kategorien zusätzliche Gäste des Bestellers unterbringen. In  diesem Fall erfolgt die Zahlung für zusätzliche Gäste  über die Verwaltung des Ferienzentrums mit   Erledigung aller relevanten Dokumente.

1.4. Sollte  die Beziehung der im Reisepaket angegeben Zimmer/Bungalows aus objektiven Gründen nicht möglich sein, wird dem Gast ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung gestellt.

1.5. Die Beziehung  erfolgt erst nach 100%.   Bezahlung.

1.6.  Die Unterkunft im Ferienzentrum wird tageweise bezahlt. In dem Sommer (von Mai bis September) sind Wochenendanreisen nur für 2 Tage möglich.  Die Anreise für einen Tag ist nur von September bis Mai möglich.

1.7.  Über die Änderung der Aufenthaltsdaten informieren Sie bitte schriftlich den Verwalter des Ferienzentrums mindestens 24 Stunden vor der geplanten Abreise. In Ermangelung von Benachrichtigung und freien Plätzen hat das Ferienzentrum das Recht, die Verlängerung des Aufenthalts zu verweigern.

1.8. Bei der Ankunft zeigt der Manager (oder der Verwalter des Ferienzentrums) dem Besteller die für die Unterkunft vorgesehenen Wohnnummern. Der Besteller muss den Verwalter des Ferienzentrums innerhalb der ersten Stunde nach dem Check-in über alle Mängel und unvollständige Ausstattung des Zimmers informieren. Andernfalls wird angenommen, dass sowohl der Besteller, als auch seine Gäste mit den  Unterkunfts-bedingungen befriedigt sind.

1.9. Bei der Abreise der Gäste muss der Besteller persönlich Gästezimmer und Zimmerschlüssel völlig unversehrt an den Verwalter   abgeben.

1.10.  Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Gutes des Erholungszentrums: der Besteller entschädigt den Schaden gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (die Höhe des Schadens wird durch das Management des Ferienzentrums laut der Preisliste bestimmt). Der Besteller haftet auch für andere Verstöße gegen diese Regeln seitens der Gäste.

1.11.  Im Zimmer/Bungalow werden Haus- oder Wechselschuhe getragen.

1.12. Möbel in Gemeinschaftsräumen neu anzuordnen ist NUR bei Absprache mit dem Verwalter des Ferienzentrums zulässig.

1.13.  Die Verwaltung des Ferienzentrums haftet nicht:

– für Geld und Wertsachen, Video- / Fototechnik und andere wertvolle Sachen;

– für jegliche vom Gast in anderen Gemeinschaftsräumen unbeaufsichtigt gelassenen Sachen.

  1. GASTSTÄTTENBETRIEB

2.1 VOLLPENSION-MAHLZEITEN.

2.1.1. Bei der Bestellung der Vollpension-Mahlzeiten soll der Besteller beim Abschluss des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen (Feriencheck) über die genaue Anzahl der Personen informieren.

2.2.2. Der Besteller   vereinbart im Voraus die Zeit der Mahlzeiten der Gäste gemäß der Zeit der des Gaststättenbetriebes des Ferienzentrums UST-ALEUS: Frühstück von 09:00 bis 11:00 Uhr, Mittagessen von 14:00 bis 15:30 Uhr, Abendessen von 18:30 bis 20:00 Uhr.

2.1.3. Kommt der Gast zum Frühstück aus irgendwelchen Gründen innerhalb des festgelegten Zeitraums nicht, wird der Betrag der verpassten Mahlzeit weder zurückerstattet, noch kompensiert.

2.2 BANKETT.

2.2.1. Der Ablauf von Banketten wird mit dem Besteller im Voraus, mindestens 14 Tage vor dem festgelegten Datum des Banketts, individuell abgesprochen.

2.2.2. Die Bezahlung des Banketts erfolgt im VORAUS – mindestens 14 Tage vor dem geplanten Datum.

2.2.3. Das Erholungszentrum bietet Gerichte nach dem vom Direktor genehmigten „Bankett-Menü des Erholungszentrums UST-ALEUS“. Neben dem Bankett-Menü kann der Besteller die Gerichte nach seinem Geschmack bestellen, indem er das Menü im VORAUS vereinbart – mindestens 14 Tage vor dem festgelegten Datum des Banketts. Die Kosten für diese Gerichte werden in diesem Fall zusätzlich berechnet.

  1. DEN GÄSTEN DES ERHOLUNGSZENTRUMS IST STRENGSTENS UNTERSAGT:

– an den für das Baden nicht eingerichteten Plätzen zu baden.

– im betrunkenen Zustand und während der dunklen Tageszeiten zu baden.

– Kinder unbeaufsichtigt zu lassen.

– Feuer zu machen und an den dafür nicht eingerichteten Orten zu grillen.

– Pyrotechnik auf dem Territorium des Ferienzentrums zu verwenden.

– in den Wohnräumen und an anderen für das Rauchen nicht reservierten Orten zu rauchen (Rauchen ist nur an einem speziell dafür vorgesehenen Ort erlaubt, während der Gast verpflichtet ist, sorgfältig die Zigarettenkippen zu löschen, da alle Gebäude des Ferienzentrums aus Holz gebaut sind).

– Apparatur selbst einzustellen.

– Zimmermöbel, Bettwäsche und anderes Eigentum des Ferienzentrums hinauszutragen.

– Zimmerschlüssel   an Fremde weiterzugeben.

– Straßenschuhe in den Wohnräumen des Ferienzentrums zu tragen.

– Toilettenpapier und Körperpflegeprodukte in die Toilettenschüssel zu werfen.

– im Ferienzentrum mit Tieren zu leben.

– Autos an den zum Parken nicht bestimmten Orten zu   parken.

– Autos auf dem Gelände des Ferienzentrums sowie auf den angrenzenden Territorien zu waschen.

– Müll auf dem Territorium des Ferienzentrums und der angrenzenden Territorien zu lassen, sowie Müll in Wasserbecken zu werfen.

– Obszöne Worte zu verwenden und damit andere Gäste des Ferienzentrums zu stören.

– Wasserhähne   nach dem Waschvorgang zuzudrehen.

-Falls nicht drinnen, Fenster offen stehen zu lassen, TV, lokale und allgemeine Beleuchtung eingeschaltet zu  lassen.

– Beim Verlassen des Zimmers / Bungalows die Heizkörper eingeschaltet zu lassen.

  1. DER BESTELLER IST VERPFLICHTET

4.1. Die Liste der Gäste vorzulegen.

4.2. Seine Gäste in geeigneter Weise mit den Parametern (Charakteristiken) der Zimmer und den Bedingungen der Erbringung von Dienstleistungen zu informieren.

4.3. Im Falle von Schäden an dem Eigentum des Ferienzentrums die materielle Haftung zu tragen.

4.4. Wenn es auf dem Territorium des Ferienzentrums andere Gäste gibt, sollte er garantieren, dass seine Gäste Einhaltung der Anstandsregeln   und gegenseitigen Respekt beachten: keine obszöne Worte   verwenden, beleidigende verbale und körperliche Handlungen in Bezug auf andere vermeiden.

4.5. Auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu achten. Für die Verletzung der Brandschutzvorschriften wird der Gast sofort mit der Zahlung der Strafe und ohne Rückerstattung des Geldes für die unbenutzte Zeit des Aufenthalts zur Räumung zwingen.

  1. DIE VERWALTUNG DES FERIENZENTUMS HAT DAS RECHT:

– im Falle der Nichteinhaltung dieser Regeln den Gast vorzeitig zur Räumung zu zwingen, ohne Geld für unbenutzte Tage des Aufenthalts oder unbenutzte Dienstleistungen zurückzuzahlen und den Service in der Zukunft zu verweigern.

– die Erstattung der Geldsumme für den Verderb von Eigentum/Ausrüstung des Ferienzentrums zu verlangen.

– Kundendienste   ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Achtung! Der Besteller der Anreise muss sich selbst mit unseren Regeln für die Unterkunft und den Aufenthalt in dem Ferienzentrum UST-ALEUS bekanntmachen und seine Gäste darüber informieren